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Gesellschafterversammlungist die Zusammenkunft der Inhaber von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der in § 46 GmbHG aufgeführten Angelegenheiten (z.B. Feststellung der Jahresbilanz, Verteilung des Gewinns, Bestellung von Geschäftsführern usw.). Sie entspricht der Hauptversammlung einer AG und der Generalversammlung einer Genossenschaft.
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Weitere Begriffe : Kreditgeschäft, Abschreibungen | Effektivität | Lebensstil | ||||||||||||||||||||||||||||
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