Gesellschafterdarlehen, -fremdfinanzierung
Auch: Gesellschafterfremdfinanzierung. Kredit des Gesellschafters einer Personen- oder Kapitalgesellschaft an seine Unternehmung (Gesellschaft). Je nach der Art der Darlehensgewährung - echte, eigenkapitalersetzendes Darlehen - ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Einheitl. für alle in- und ausländischen Anteilseigner gilt seit 2004, dass Vergütungen für Fremdkapital -nach Überschreiten einer Freigrenze von 250.000 Euro -i. d.R. dann als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen und daher zu versteuern sind, wenn das Fremdkapital zu einem Zeitpunkt des Wirtschaftsjahres das 1,5-fache des anteiligen Eigenkapitals übersteigt. Der erweiterte »Safehaven« für Holdinggesellschaften ist entfallen. Dies führt dazu, dass ausländische Gesellschafter die Eigenkapitalausstattung ihrer inländischen Holding von vorher 25% auf mind. 40% aufstocken.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|