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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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offenes Zahlungsziel im Aussenhandelsgeschäft

Zahlungsbedingung im Aussenhandelsgeschäft. Setzt besonderes Vertrauen der Vertragspartner voraus und ist hins. Risiken und Finanzierungskosten des Exporteurs noch umfassender als Zahlung gegen Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird für den Importeur erst eine bestimmte Zeit nach Erhalt der Ware und der Rechnung fällig (Lieferanten- bzw. Liefervertragskredit). Damit trägt der Exporteur das Kreditrisiko, während das Liefer- und das Qualitätsrisiko für den Importeur ausgeschlossen ist. Im Unterschied zu »Zahlung gegen Rechnung« trägt der Exporteur bei dieser Zahlungsform i. d. R. auch die gesamte mit der Finanzierung dieses Geschäfts verbundene Zinslast, da der Importeur erst nach Weiterveräusserung bzw. Verwertung der bestellten Produkte den Rechnungsbetrag zahlen muss. Zahlt er dennoch vor Ablauf der Zahlungsfrist, kann er Skonto in Abzug bringen. Da die Bank nur in die Abwicklung der Zahlung involviert ist, sind mit dieser Zahlungsbedingung auch nur geringe Transaktionskosten verbunden. Für den Importeur stellt ein offenes Zahlungsziel die günstigste Zahlungsbedingung dar, da er keinerlei Risiko trägt und auch keine Finanzierung für die gekaufte Ware in Anspruch nehmen muss, wenn ihm der Weiterverkauf in der Zielfrist gelingt.



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