Liefervertragskredit
Kreditform in der Aussenhandelsfinanzierung. Hierbei handelt es sich nicht um Bank-, sondern Handelskredit, da er von dem Verkäufer (Exporteur) dem Käufer (Importeur) im Zusammenhang mit dem Warenabsatz auf der Basis des Liefervertrags gewährt wird, d. h. er wird dem ausländischen Besteller unmittelbar vom inländischen Lieferanten gewährt. Inhaltlich richtet er sich an vereinbarten Zahlungsbedingungen aus. Dabei ist die Verzinsung meist nicht offen ausgewiesen, sondern in der Exportpreiskalkulation enthalten. Solche Kredite können Lieferanten meist nur für begrenzte Zeit gewähren, da sie Kapital bindend sind, also der Exporteur eigene Liquidität einsetzen muss, um den Kredit geben zu können. Er übernimmt damit praktisch Bankfunktionen. Wenn solche Kredite gewährt werden, dann meist aus Wettbewerbsgründen am Weltmarkt. Heute hat der (reine, d. h. nicht in irgendeiner Weise refinanzierte) Liefervertragskredit nicht mehr die frühere Bedeutung, da die Finanzierungserfordernisse international stark gestiegen sind, was Volumina und Laufzeitlänge betrifft. Seine Bedeutung liegt heute vorwiegend im Bereich von Geschäften geringerer Grössenordnungen und kürzerer Laufzeiten.
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