Nicht-tarifäre Handelshemmnisse
Ebenso wie tarifäre Handelshemmnisse (Zölle) behindern nicht-tarifäre Handelshemmnisse den freien, grenzüberschreitenden Warenhandel. Diese Eingriffe des Staates in die Außenhandelsbeziehungen dienen dem Zweck der Hemmung von Importen bei gleichzeitiger Exportförderung. Zwar wird damit die heimische Industrie vor ausländischen Wettbewerbern in gewisser Weise geschützt, jedoch bedeuten Handelshemmnisse für die Volkswirtschaft auch immer Wohlstandsverluste. Es gibt folgende Formen nicht-tarifärer Handelshemmnisse: preisbezogene Beschränkungen: Einfuhrmindestpreise, Sonderabgaben, Ein- und Ausfuhrsteuern etc.; mengenbezogene Beschränkungen: Ein- und Ausfuhrverbote, Ein- und Ausfuhrkontingente, Embargo, freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen etc.; administrative und sonstige Beschränkungen: Verbraucherschutzbestimmungen, technische Normen und Standards, Umweltklauseln, Patente etc.
Sammel-Begr. f. Handelshemmnisse in Form von mengenmäßigen Kontingenten (z. B. beim Import und bei freiwilligen Exportbeschränkungen), von Subventionen, administrativen Vorschriften (zur Einhaltung besonderer Verarbeitungs-, Qualitäts-, Kennzeichungs-, Verpackungs-, Hygiene- und Sicherheitsstandards), restriktive Praktiken bei der öffentlichen Auftragsvergabe u. a.. Gegensatz: tarifäre Handelshemmnisse.
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