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Merger(engl.: Zusammenschluss, Verschmelzung, Fusion). Eine Fusion findet statt, wenn sich zwei oder mehrere Unternehmen zusammenschließen. Den rechtlichen Rahmen bildet § 339 Abs. 1 I Aktiengesetz (AktG) für die Fusion durch Aufnahme und § 339 Abs. 1 II Aktiengesetz (AktG) für die Fusion durch Neubildung. Die Fusion stellt als Expansionsstrategie eine Alternative zum internen Wachstum dar. Vor allem bei der Erschließung neuer Märkte bietet es sich an, mit Unternehmen zu fusionieren, die bereits auf den Zielmärkten tätig sind. Hauptgründe für eine Verschmelzung stellen die Verbesserung der eigenen Wettbewerbschancen, eine Ausweitung und Stärkung des Kerngeschäfts, der Transfer von Know How, die Aufsplittung des zugekauften Unternehmens (nur Patente und Grundstücke werden genutzt) sowie positive Synergieeffekte dar. Der Begriff Merger taucht häufig im Zusammenhang mit Acquisition (M & A) auf. |
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Weitere Begriffe : Medizinisches Versorgungszentrum | Inlandsaktiva | Geldanlagen von Gebietsfremden | ||||||||||||||||||||||||||||
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