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Markenamt, europäisches
Das frühere Deutsche Patentamt in München heißt seit 1996 Deutsches Patent- und Markenamt. Daneben wurde ebenfalls zum Jahresbeginn 1996 im spanischen Alicante das Europäische Markenamt eröffnet. In die Archive des Markenamts werden Wörter, Bilder und Tonfolgen aufgenommen, aber auch Signets. Sie können so gegen die Verwendung oder den Missbrauch durch Wettbewerber geschützt werden, die die gleiche oder eine ähnliche Marke verwenden wollen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu kennzeichnen. Ähnlich wie das Europäische Patentamt und die nationalen Patentämter den Schutz von Erfindungen und technischen Entwicklungen gegen missbräuchliche Nutzung garantieren sollen, übernehmen die Markenämter den Schutz der für diese Produkte verwendeten Kennzeichnungen. Das Europäische Markenamt im spanischen Alicante nimmt die Anmeldungen europäischer und außereuropäischer Markenartikelanbieter entgegen, die ihre Zeichen europaweit sichern wollen. Deren Namen oder Signets werden in die Computerregister aufgenommen. Das Amt soll dafür sorgen, dass gewerbliche Urheberschutzrechte möglichst rasch in ganz Europa garantiert werden. Offiziell heißt die Behörde, die Anfang 1996 ihre Arbeit aufnahm, "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)". Anmeldungen konnten vom 1. Januar 1996 an eingereicht werden, ab 1. April 1996 wurde mit den Eintragungen begonnen. Neben der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt und dem Europäischen Umweltamt in Kopenhagen ist das Markenamt die dritte große Neugründung seit der Europäischen Union (EU). In die Register des europäischen und deutschen Markenamts werden Wörter, Bilder und Tonfolgen aufgenommen. Auch Etiketten, Unterschriften und Slogans werden in Alicante geschützt. Signets wie das Lacoste-Krokodil oder Michelin-Männchen, der Lufthansa-Kranich oder die ZDF-Kreise werden registriert. Es können auch charakteristische Gegenstände wie die Cola-Flasche, der Stern von Mercedes, die Kühlerfigur von Rolls-Royce oder speziell designte Parfumflakons sein. Selbst charakteristische Farben wie das rot-violett der Telekom, das Aral-Blau und das Commerzbank-Gelb können gegen Nachahmung geschützt werden. Das Europäische Markenamt finanziert sich über die Gebühren für die Anmeldungen und die Markenschutzverlängerung nach zehn Jahren. Anmeldungen lassen sich mit der Post, per Fax oder e-mail vornehmen. In schwierigeren Fällen und bei großen Marken übernehmen Anwaltskanzleien aus aller Welt - darunter auch deutsche Spezialkanzleien - mit Niederlassungen in Alicante oder München die Anmeldung beim europäischen oder deutschen Markenamt.
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