Mantel
1. Bestandteil einer Aktie. 2. Bestandteil eines Pfandbriefs oder einer Schuldverschreibung. Der Mantel ist die Urkunde, die den eigentlichen, schuldrechtlichen Anspruch auf den Zins verbrieft (Nennwert, Zinssatz). Zum Mantel gehört der Zinsscheinbogen. 3. bei einer Kapitalgesellschaft die Gesamtheit aller Anteilsrechte, die ohne den eigentlichen Geschäftsbetrieb (Betrieb) ver- oder gekauft werden kann. Durch Mantelkauf kann eine Neugründung im Sinne des Handelsrechts umgangen werden (Kostenersparnis, Vermeiden einer besonderen Konzession), die alte Firma kann weitergeführt werden.
Urkunden über die erworbenen Rechte bei Aktien oder Schuldverschreibungen. Der Aktienmantel enthält die Firma des Ausstellers, die Nummer des Wertpapiers, den Nennbetrag (in Buchstaben und in Zahlen), Ort und Datum der Ausstellung, faksimilierte Unterschriften des Vorstandes und des Aufsichtsratsvorsitzenden. Bei Schuldverschreibungen kommen Zinssatz, Zinstermin, faksimilierte Unterschrift des Treuhänders bzw. der Gläubigervertreter hinzu.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|