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Zinsscheinbogenist derjenige Teil der Urkunde eines festverzinslichen Wertpapiers (Pfandbrief, Schuldverschreibung), der die Zinsscheine enthält. Zinsscheine sind Coupons, die zur Auszahlung des Zinses am Zinstermin vorgelegt werden müssen. Weiterhin enthält der Zinsschein den Erneuerungsschein, der zum Bezug eines neuen Zinsscheinbogens berechtigt, wenn der alte aufgebraucht ist. Siehe auch Mantel.
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Weitere Begriffe : Zinsaufwand, -aufwendungen, -kosten | Signifikant - Signifikat | habituell | ||||||||||||||||||||||||||||
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