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Limitierter Kaufauftrag (Verkaufauftrag)
Als limitierter Kauf- oder Verkaufauftrag wird im Wertpapiergeschäft eine vom Anleger vorgegebene und von Händler oder Makler einzuhaltende Preisober- oder Preisuntergrenze bei Handel mit Wertpapieren sowie Derivaten verstanden. Auch Zeichnungsaufträge bei Neuemissionen von Wertpapieren, bei denen die Preisfindung mit Hilfe des Bookbuilding-Verfahrens erfolgt, kann der Anleger mit einem Kauflimit geben. Grundsätzlich können Anleger Kauf- und Verkaufaufträge mit und ohne Preisgrenzen vergeben. Bei Kauf- oder Verkaufaufträgen ohne jegliche Preisbegrenzung spricht man im Wertpapiergeschäft von "bestens" ausgeführten Aufträgen. Hierbei hat sich der Kommissionär oder Makler an keinerlei Preisgrenzen zu halten. Bei Kaufaufträgen wird er lediglich versuchen die gewünschten Wertpapiere zum niedrigsten am Ausführungstag möglichen Kurs zu erwerben. Umgekehrt wird der beauftragte Händler bei unlimitierten Verkaufaufträgen versuchen die betreffenden Papiere zum höchstmöglichen Kurs zu verkaufen. Für den tatsächlich erzielten Kurs übernimmt der Kommissionär oder Makler keine Haftung, d.h. er garantiert nicht, das dies tatsächlich der niedrigste oder höchste Kurs des Tages ist. Gibt der Anleger hingegen ein Preislimit vor, so erhält der Händler eine klare Anweisung, zu welchen Preis er die Wertpapiere höchstens kaufen oder verkaufen darf. Die Preislimitierung gilt lediglich als Ober- bzw. Untergrenze, d.h. bei einem Verkaufslimit muss mindestens der vorgegebene Kurs erreicht werden, ein höherer Kurs ist aber erlaubt. Umgekehrt legt ein Kauflimit lediglich die Preisobergrenze fest, niedrigere Kurse sind aber möglich. Bei Auftragserteilung muss der Anleger die Gültigkeitsdauer des vorgegebenen Limits festlegen. In der Regel werden Limitierungen entweder nur für einen Tag oder aber bis Monatsende vergeben, abweichende Regelungen sind aber möglich. Für die Limitierung der Wertpapierorder berechnet die Bank meistens eine Gebühr, die die Kosten abdeckt die entstehen, wenn über einen Zeitraum wiederholt versucht werden muss, den Auftrag zum vorgegebenen Preis durchzuführen. Wird das Limit lediglich für den Tag der Auftragsvergabe vorgegeben oder wird das Limit schon am ersten Tag der Laufzeit erreicht, so werden oftmals keine Gebühren berechnet. Kommt es während der Laufzeit der Limitierung eines Aktienkaufs oder -verkaufs zu einer Dividendenausschüttung und damit zu einem Kursabschlag bei dem betreffenden Papier, so wird automatisch ein gleich hoher Abschlag bei dem vorgegebenen Preislimit vorgenommen. Limitierte Wertpapierorders können grundsätzlich bei allen Wertpapiergeschäften, die über die Börse getätigt werden, vergeben werden. So lassen sich Kauf- und Verkaufslimite bei Handel mit Aktien, Anleihen, Optionsscheinen, aber auch bei Derivaten, wie Optionen und Futures einsetzen. Auch bei Emissionen von Wertpapieren, bei denen die Preisfindung mit Hilfe des Bookbuilding-Verfahrens erfolgt wie beispielsweise bei der Emission der T-Aktie, können Kauflimits vorgegeben werden. Der Vorteil bei limitierten Aufträgen besteht darin, dass der Anleger nicht riskiert, bei einem Kauf einen zu hohen Preis zu zahlen bzw. bei einem Verkauf einen zu niedrigen Preis zu erzielen. Auf der anderen Seite geht der Anleger natürlich immer das Risiko ein, bei dem betreffenden Geschäft nicht zum Zuge zu kommen, wenn der Kurs des Papiers über (bei Kauf) oder unter (bei Verkauf) seinem Limit liegt. Speziell beim Verkauf von Wertpapieren kann dies ein großer Nachteil sein, wenn beispielsweise ein Aktie aufgrund schlechter Unternehmensnachrichten fällt, der Anleger einen limitierten Verkaufauftrag gibt und der Kurs dann unter diesem Limit liegt, so das der Verkauf nicht zustande kommt. Fällt der Kurs am nächsten Handelstag weiter, so ist der Verlust des Anlegers größer als bei einem sofortigen unlimitiert Verkauf. Steigt der Kurs der Aktie hingegen wieder, dann war es von Vorteil, sie nicht zu einem niedrigeren Kurs abzugeben. Das gleiche Risiko geht der Anleger auch ein, wenn er bei der Zeichnung von Aktien im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens ein Limit vorgibt. Liegt der von dem Bankenkonsortium festgestellte Emissionspreis über der vorgegebenen Preisobergrenze, so kommt der Anleger bei der Zeichnung nicht zum Zuge und muss, wenn er die betreffenden Papiere trotzdem haben möchte, diese später über die Börse erwerben. Auf der anderen Seite kann er mit Hilfe der Preislimitierung vermeiden, die Aktien zu einem aus seiner Sicht nicht marktgerechten Kurs zu zeichnen. Als Faustregel lässt sich sagen, dass limitierte Aufträge bei den Aktien großer Unternehmen, die in hoher Stückzahl an der Börse gehandelt werden weniger notwendig sind, als bei Aktien kleiner Unternehmen, bei denen es aufgrund der geringen Stückzahl der gehandelten Papiere zu großen, teilweise nicht gerechtfertigten, Kursschwankungen kommen kann. Sowohl limitierte als auch unlimitierte Aufträge bergen für den Anleger gewisse Risiken, die dieser letztlich selbst abwägen muss.
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Weitere Begriffe : Ätiologie | Effizienzsteigerung | Klan-Totemismus | ||||||||||||||||||||||||||||
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