Kreditrevision
planmäßige, kritische Untersuchung der Kreditengagements eines Kreditinstituts sowie Art und Ablauf der Kreditentscheidung, -bearbeitung und Kreditüberwachung durch nicht im Kreditgeschäft selbst tätige Revisoren. Die Kreditrevision findet in regelmäßigen oder unregelmäßigen Zeitabständen oder aber aus besonderer Veranlassung als Sonderprüfung für einzelne Kreditengagements durch eine neutrale Stelle (interne Revision) statt. Die interne Revision ist direkt der Geschäftsleitung eines Kreditinstitutes angegliedert oder unterstellt. Daneben unterliegen alle Kreditinstitute einer externen Kreditrevision durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Prüfungsverbände oder Verbandsrevisoren. Durch die Kreditrevision sollen Kreditrisiken vermindert und Ausfälle im Kreditgeschäft minimiert werden.
Spezialbereich der Revision im Bankbetrieb. In regelmässigen und/oder unregelmässigen Abständen erfolgende planmässige bankinterne Überprüfung des Kreditgeschäfts durch nicht im Kreditgeschäft selbst tätige Revisoren: seiner Führung, Sachbearbeitung, Kontrolle, der Sicherheitenverwaltung usw. Ist i. d. R. unmittelbar der Bankgeschäftsleitung unterstellt und hat dieser zu berichten (Kreditrevisionsbericht). Vorgaben der Ma-Risk.
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