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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung

Bei Krediten ist als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in einem Prozentsatz des Kredits anzugeben und als »effektiver Jahreszins« oder, wenn eine Änderung des »Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren« vorbehalten ist, als »anfänglicher effektiver Jahreszins« zu bez. Zusammen mit dem anfänglichen effektiven Jahreszins ist auch anzugeben, wann preisbestimmende Faktoren geändert werden können und aufweichen Zeitraum Belastungen zum Zwecke der Preisangabe verrechnet worden sind. Der Prozentsatz ist mit der im Bankwesen üblichen Genauigkeit in der Weise zu berechnen, dass er alle bei regelmässigem Kreditverlauf preisbestimmenden Faktoren erfasst, die sich unmittelbar auf den Kredit und seine Vermittlung beziehen, und den Zinssatz beziffert, mit dem sich der Kredit, ausgehend von den tatsächl. Zahlungen des Kreditgebers und -nehmers, auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Leistungen und nachschüssiger Zinsbelastung gem. § 608 BGB staffelmässig abrechnen lässt. Bei der Berechnung des anfänglichen effektiven Jahreszinses sind zu Grunde zu legen: 1. die zum Zeitpunkt des Angebots oder der Werbung geltenden preisbestimmenden Faktoren, 2. hins. der Verrechnung einer Belastung, die sich aus einer nicht vollständigen Auszahlung des Kreditbetrages oder aus einem Zuschlag zum Kreditbetrag ergibt, der Zeitraum, für den der Kreditnehmer bei regelmässigem Kreditverlauf in den Genuss einer damit abgegoltenen Leistung, insb. der Kreditbearbeitung oder eines Zinsvorteils, kommen soll. Wird die Gewährung des Kredits allgemein von einer Mitgliedschaft oder vom Abschluss einer Versicherung abhängig gemacht, so ist dies anzugeben. Bei Bauspardarlehen ist bei der Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Kreditauszahlung das vertragliche Mindestsparguthaben angespart ist. Von der Abschlussgebühr ist im Zweifel ledigl. der Teil zu berücksichtigen, der auf den Darlehensteil der Bauspar-vertragssumme entfällt. Bei Krediten, die der Vor- oder Zwischenfinanzierung von Leistungen einer Bausparkasse aus Bausparverträgen dienen und deren preisbestimmende Faktoren bis zur Zuteilung unveränderbar sind, ist als Laufzeit von den Zuteilungsfristen auszugehen, die sich aus der Zielbewertungszahl für Bausparverträge gleicher Art ergeben. Bei Krediten, die auf einem laufenden Konto zur Verfügung gestellt werden, sind der Zinssatz pro Jahr und die Zinsbelastungsperiode anzugeben, wenn diese nicht kürzer als 3 Monate ist und keine weiteren Kreditkosten anfallen.



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