Kreditgenossenschaftsanteil
Anteilsrecht, das die Beteiligung eines Mitglieds der Genossenschaftsbank (Genosse) an der Bank beinhaltet. Geschäftsanteil. Entspr. den Möglichkeiten der Banken in der Rechtsform der AG und der KGaA zur Beteiligungsfinanzierung durch Ausgabe von Aktien, bietet sich den Kreditgenossenschaften die Möglichkeit, ihren Kunden den Erwerb von Genossenschaftsanteilen als Anlagefazilität zu offerieren. Unter geschäftspolitischen Aspekten kommt dieser besondere Bedeutung zu, da der Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch Bankkunden aus Sicht der Kreditgenossenschaft Beteiligungsfinanzierung, also Kapitalbeschaffung durch Aufnahme von Eigenkapital darstellt und damit Expansion der durch bankenaufsichtsrechtliche Strukturnormen an die Höhe des haftenden Eigenkapitals gebundenen Aktivgeschäfte ermöglicht. Im Unterschied zu der Beteiligungsfinanzierung durch Ausgabe von Aktien, bei der der »Austritt« eines Aktionärs sich ausserhalb der Gesellschaft und ohne Einfluss auf die Kapitalausstattung vollzieht, stellt sich allerdings das Problem, dass die Genossenschaftsmitglieder mit der sehr kurzen oder einer satzungsmässig fixierten längeren Frist ausscheiden und damit die Auszahlung ihrer Geschäftsguthaben verlangen können. Aus Sicht der Bankkunden stellt der Erwerb von Genossenschaftsanteilen eine Anlagefazilität dar, die neben dem Stimmrecht in der GV auch eine Beteiligung am Gewinn der Kreditgenossenschaft einräumt.
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