kreditgenossenschaftlicher Bankenbereich
Gruppe des deutschen Universalbankenbereichs, wie der Sparkassenbereich einen 3-stufigen vertikalen Verbund bildend. Setzt sich aus den Kredit- (Primär-)genossen-schaften auf lokaler Ebene - in Form von Volks-, Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen u. dgl. -, den regional angesiedelten genossenschaftlichen Zentralbanken und dem überregionalen Spitzeninstitut, der DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank, zusammen. Bis 1971 gliederte sich der Sektor der Primärgenossenschaften und regionalen Zentralbanken in 2 Gruppierungen: in die hauptsächl. für den gewerblichen Mittelstand zuständigen gewerblichen Kreditgenossenschaften (Schulze-De-litzsch-Richtung) und deren Zentralbanken und die hauptsächl. den ländlichen Bereich betreuenden Kreditgenossenschaften des Raiffeisenbereichs und ihre Zentralinstitute. Die Deutsche Genossenschaftsbank - früher Deutsche Genossenschaftskasse, heute DZ Bank - war für beide Gruppen als Zentralinstitut tätig. Beide Bereiche haben sich sowohl auf der Ebene der Zentralinstitute als auch auf Verbandsebene zusammengeschlossen, sodass sich der genossenschaftliche Bankenbereich heute als eine einheitliche Institutsgruppe präsentiert. Innerhalb dieser hat in den letzten Jahren ein sehr starker Konzent-rationsprozess stattgefunden, da die meisten Kreditgenossenschaften, die kleine bis mittelgrosse Institute sind bzw. waren, im heutigen Wettbewerbsumfeld keine Existenzgrundlagen mehr haben. Mit der Verabschiedung einer Verbundkonvention 1989 wurde ein Zentralisierungspro-zess eingeleitet, der grunds. die Aufhebung der Dreistufigkeit zum Inhalt hat, um den genossenschaftlichen Verbund in ein 2-stufiges System zu überführen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|