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kreditgenossenschaftlicher PrüfungsverbandKreditgenossenschaften unterliegen einer Pflichtprüfung, die durch die der Verbandsorganisation angehörenden Prüfungsverbände durchgeführt wird und deren Einzelheiten sich aus dem Gen G sowie dem für Genossenschaftsbanken geltenden KWG ergeben. Jede Genossenschaftsbank muss einem Prüfungsverband angeschlossen sein.
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Weitere Begriffe : Problemlösen | Quadrat, griechisch-lateinisches | Handel(sgeschäft), Anforderungen | ||||||||||||||||||||||||||||
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