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PflichtprüfungVon Abschlussprüfern, durchzuführende Wirtschaftsprüfung (Abschlussprüfung), über die ein Wirtschaftsprüfbericht zu erstellen ist, der einen Bestätigungsvermerk enthalten muss. Die Pflichtprüfung ist gesetzlich vorgesehen für AG, GmbH, Genossenschaften, Banken, Versicherungen, Bausparkassen, öffentliche Betriebe und Großunternehmen, im Sinne des Publizitätsgesetzes.
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Weitere Begriffe : Expertengruppe für Fragen monetärer und ökonomischer Datenbanken | Mahnung | Arbeitsplatzbewertung, analytische | ||||||||||||||||||||||||||||
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