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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditbesicherung, risikopolitische Funktionen

Wichtigste Funktionen der Kreditsicherheiten in Bezug auf das Kreditrisiko der Bank sind: 1. Erhöhung der Zahlungsbereitschaft des Kreditnehmers: Einer Zahlungsun-willigkeit und damit willkürlicher Leistungsverweigerung seitens des Kreditnehmers wird durch Entgegennahme von Sicherheiten insofern entgegengewirkt, als bei einer Verwertung der Sicherheiten durch die Bank nicht immer ihr Gebrauchs- oder Marktwert erzielt wird und der Kreditnehmer somit zur Wiederbeschaffung der verwerteten Vermögensobjekte höhere Beträge aufwenden müsste als im Falle der partiellen oder vollständigen Kreditrückzahlung. Kreditsicherheiten sollen dazu beitragen, das Risikobewusstsein beim Kreditnehmer zu verstärken, und ihnen kommt somit - vor allem im Konsumentenkreditgeschäft - Vertrauensfunktion zu. 2. Änderung der Prioritäten unter den Kreditgebern im Insolvenzfall des Kreditnehmers: Aus den mit einzelnen Kreditsicherheiten verbundenen Aus- und Absonderungsrechten resultiert im Insolvenzfall des Kreditnehmers eine qualitativ wesentlich bessere Position der Sicherungsnehmer, da auf Grund der Zuordnung von Vermögensgegenständen zu einzelnen Gläubigern die Gegenstände aus der Insolvenzmasse ab- oder ausgesondert und die gesicherten Gläubiger vor den gesetzlich bevorrechtigten und den sonstigen Gläubigern befriedigt werden. 3. Einschränkung der Verfügungsrechte des Kreditnehmers: Durch bestimmte Sicherungsvereinbarungen kann sich der Kreditgeber gegen solche Risiken absichern, die daraus resultieren, dass die Position eines Kapitalgebers (einer Gruppe von Kapitalgebern) durch nachträgliche Entscheidungen der Unternehmung (z. B. Aufnahme weiterer Kredite, die die Position der bestehenden Kreditgeber verschlechtert, Änderung des leistungswirtschaftlichen Risikos, Ausschüttung von Einkommensteilen an die Unternehmungseigner, permanente Verlusterzielung) geändert wird. 4. Erhöhung des Haftungspotenzials: Durch Verpflichtung von Dritten, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers für eine Rückzahlung des Kredits einzustehen, erhöht sich das Haftungspotenzial des Sicherungsnehmers, da bei Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers ein Rückgriff nicht nur auf dessen Vermögen, sondern auch auf das Vermögen des Dritten erfolgen kann. 5. Reduzierung der Transaktionskosten der Kreditvergabe: Sofern es für den Kreditgeber einfacher ist, den Wert von Kreditsicherheiten zum Fälligkeitszeitpunkt des Kredits abzuschätzen als die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers, ist durch Stellung von Sicherheiten Reduzierung der Transaktionskosten der Kreditvergabe möglich.



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