Kreditbesicherungsgarantie
Form einer Garantie der Bank. Wird im Aussenhandelsgeschäft von der Hausbank eines inländischen Kunden gewährt, wenn dieser bzw. eine Tochtergesellschaft bei einer ausländischen Bank einen Kredit aufnehmen möchte und nicht über ausreichende Bonität verfügt. Sichert auch Kreditengagements, bei denen die schwieriger zu verwertenden Kreditsicherheiten sich im Ausland befinden, sodass auf das abstrakte Instrument einer Garantie zurückgegriffen wird.
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