Kreditausfall
1. Kredit, der Not leidend geworden ist und daher an die Bank als Kreditgeber nicht mehr zurückgezahlt wird. Muss abgeschrieben (wertberichtigt) werden. 2. Nach dem Baseler Ausschuss gilt der Kreditausfall i. Hinbl. a. einen spezif. Schuldner als gegeben, wenn mind. eines folgender Ereignisse eingetreten ist: 1. Die Bank geht davon aus, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber der Bankengruppe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in voller Höhe nachkommen wird, ohne dass die Bank auf Massnahmen wie bspw. die Verwertung von Sicherheiten (soweit vorhanden) zurückgreift. 2. Irgendeine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber der Bankengruppe ist mehr als 90 Tage überfällig. Überziehungen werden als überfällig betrachtet, wenn der Kreditnehmer ein zugesagtes Limit überschritten hat oder ihm ein geringeres Limit als die aktuelle Inanspruchnahme mitgeteilt wurde. Als Hinweise auf drohende Zahlungsunfähigkeit (Kriterium 1) gelten: Die Bank verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Die Bank bucht eine Wertberichtigung oder Abschreibung auf Grund einer deutlichen Verschlechterung der Kreditqualität seit der Hereinnahme des Kredits durch die Bank. Die Bank verkauft den Kredit mit bedeutendem, bonitätsbedingtem wirtschaftlichen Verlust. Die Bank stimmt einer unausweichlichen Restrukturierung des Kredits zu, die vorauss. zur Reduzierung der Schuld durch einen bedeutenden Forderungsverzicht oder Stundung bezogen auf den Nominalbetrag, die Zinsen oder ggf. auf Gebühren führt. Die Bank hat Antrag auf Insolvenz des Schuldners gestellt oder eine vergleichbare Massnahme in Bezug auf die Kreditverpflichtungen des Schuldners gegenüber der jeweiligen Bankengruppe ergriffen. Der Kreditnehmer hat Insolvenz beantragt oder er wurde unter Gläubiger- oder vergleichbaren Schutz gestellt, so dass Rückzahlungen der Kreditverpflichtung gegenüber der Bankengruppe ausgesetzt werden oder verzögert erfolgen. 3. Kreditevent.
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