Konsortial-, konsortiales Geschäft
Geschäfte, die von Banken, die ein Bankenkonsortium bilden, durchgeführt werden. Die zur klassischen Definition des Wesens von Konsortium und Konsortialgeschäft gehörende Befristung des Zusammenschlusses entspr. heute überwiegend nur noch juristischer Diktion; in ökonomischer und bankpraktischer Sicht wird das Konsortium als eine - infolge bestimmter traditioneller Bindungen und Interdependen-zen - relativ konstant bleibende Bankengemeinschaft verstanden. Das Konsortialgeschäft ist keine eigenständige spez. Bankleistung, sondern eine komplexe hochentwickelte Verfahrenstechnik und erfährt neben dem Wertpapiergeschäft seine dominierende Anwendung auch im internationalen (syndizierten) Kreditgeschäft. I. d. R. vor allem für die konsortialführenden Banken sehr ertragreicher Geschäftsbereich. Unterschiedlich bei Wertpapieremissionen oder syndizierten Krediten. Kern sind stets Übernahme und Verkauf von Wertpapieren eines Emittenten bzw. Zusage und Vergabe eines Grosskredits. Für die Hausbank des Schuldners kommen meist zusätzliche Aufgaben als federführende Bank (Leadmanager) hinzu.
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