Konsortialabteilung, -büro
Abteilung in grösseren Banken, die für die Abwicklung aller Vorgänge im Rahmen des Konsortialgeschäfts zuständig ist: Bildung von Konsortien, Ausarbeitung von Konsortialverträgen, Durchführung einer Konsortialführung, Angebotsprüfung bei Angeboten auf Konsortialbeteiligungen usw. Oft eigene Konsortialbuchhaltung, die über das Konsor-tialkonto der Hauptbuchhaltung mit anderen beteiligten Abteilungen abrechnet. Bei kleineren Banken sind die Aufgaben einer evtl. Emissions-, der Effektenabteilung oder dem Direktionssekretariat zugeordnet.
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