Internationaler Währungsfonds, Sonderziehungsrechte
Der IWF schafft von Zeit zu Zeit (soweit ein weltweiter Bedarf nach Ergänzung der vorhandenen Währungsreserven besteht) durch einen Zuteilungsbeschluss für seine Mitglieder ein besonderes Giralgeld, die Sonderziehungsrechte (SZR), die an die Mitglieder auf der Basis ihrer Quoten zugeteilt werden. Mit dieser internationalen Liquidität, die die traditionellen nationalen Währungsreserven wie Devisen und Gold ergänzt, können die Mitglieder sich konvertible Währungen (über den Fonds) von anderen Mitgliedern im Rahmen eines “Designierungsverfahrens” beschaffen, um Verpflichtungen gegenüber dem IWF zu erfüllen oder die SZR für bilaterale Zahlungen an andere Mitglieder oder “sonstige Halter” (wie die Bank für internationalen Zahlungsausgleich) einzusetzen. Das SZR ist auch die Rechnungseinheit des IWF. Der Wert des SZR bemisst sich nach einem Korb aus vier Währungen (US-Dollar, Euro, Japanischer Yen und Pfund Sterling). – Weitere Informationen unter www.imf.org.
Vgl. auch: Internationaler Währungsfonds (IWF)
Sonderziehungsrechte.
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