Internationaler Währungsfonds, Stimmrecht
Die IWF-Gründerstaaten kamen 1944 zu dem Schluss, dass der IWF am wirksamsten funktionieren und die Beschlüsse mit dem grössten Verantwortungsbewusstsein getroffen würden, wenn das Stimmrecht der Mitglieder direkt an den Betrag gekoppelt wäre, den sie durch ihre Quoten an die Organisation zahlen. Wer den höchsten Beitrag an den IWF entrichtet, hat daher bei der Festlegung seiner Politik das grösste Mitspracherecht. Die Stimmenzahl der IWF-Mitglieder setzt sich zusammen aus 250 Basisstimmen zzgl. 1 Stimme je 100.000 SZR der Quote. Für Entwicklungsländer ergibt sich daraus ein leicht höherer Stimmenanteil als es ihrem Quotenanteil entspricht.
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