Importarzneimittel
In der Gesundheitswirtschaft:
Arzneimittel werden weltweit zu unterschiedlichen Preisen gehandelt und ex- bzw. importiert. Die Preisunterschiede resultieren dabei vor allem aus unterschiedlichen Preisreglementierungen (Mehrwertsteuerunterschiede, unterschiedliche Vertriebsstrukturen, staatliche Preisfestsetzung). Arzneimittelimporteure kaufen innerhalb der Europäischen Union (EU) dort Ware auf, wo das gewünschte Präparat preisgünstig verfügbar ist und bringen es in Deutschland in Verkehr. Importprodukte werden nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) unter Bezugnahme auf ein deutsches Referenzprodukt (Bezugsarzneimittel) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen.
Mit dem GKV-Reformgesetz 2000 ist wieder eine Förderklausel mit einer Quotenregelung für die Abgabe von Importen in Apotheken eingeführt worden. Die Umsetzung der Importförderklausel in die Praxis ist im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V festgelegt worden, der zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem DAV geschlossen worden ist. Importe fallen nur unter die Quote, wenn ihr Preis mindestens 15 % oder 15 Euro niedriger als der Preis des Bezugsarzneimittels ist.
In der Gesundheitswirtschaft: import pharmaceuticals
Bei Importarzneimitteln werden Parallel- und Reimporte unterschieden. Parallelimporte sind Arzneimittel, die im Ausland von Pharma-Unternehmen, die mit deutschen Herstellern verbunden sind, hergestellt, zugelassen und dort vermarktet, von Importeuren aufgekauft und in der Bundesrepublik außerhalb der Vertriebswege des Herstellers auf den Markt gebracht werden. Reimporte sind Arzneimittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt, zugelassen, in einen anderen Mitgliedsstaat verbracht und dann in den Ursprungsstaat zurückexportiert werden. Ihre wirtschaftliche Ursache haben Importarzneimittel in den Preisgefällen und unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den einzelnen EU-Staaten.
Deutschland ist aufgrund seiner Preissituation ein Empfängerland von Importarzneimitteln. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Apotheker verpflichtet Importarzneimittel abzugeben, wenn deren für die Versicherten maßgeblicher Abgabepreis mindestens 15 Prozent oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugarzneimittels.
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