Importakkreditiv
Dokumentenakkreditiv zur Abwicklung eines Importgeschäftes (Importfinanzierung durch Kreditinstitute). Ein Importakkreditiv (in Form eines Sicht-, Deferred-Payment-, Akzeptierungs- oder Negoziierungsakkreditivs) wird durch den Importeur eröffnet (Deckungsanschaffung). Erfolgt keine Deckungsanschaffung, liegt in der Akkreditiveröffnung eine Krediteinräumung (Akkreditivkredit). Ob und in welchem Umfange Kreditsicherheiten gestellt werden müssen, hängt von der Bonität des Importeurs ab. Die eröffnende Bank muss bis zur Einlösung der Dokumente keine Mittel zur Verfügung stellen. Die Akkreditivverpflichtungen sind Eventualverbindlichkeiten. Sie werden unter dem Bilanzstrich ausgewiesen. Zur Einlösung der Akkreditivdokumente stellen Kreditinstitute Importvorschüsse zur Verfügung, mit denen der (Ziel-) Weiterverkauf der Importware finanziert wird (Anschlussfinanzierung). Im Gegensatz zum Akkreditivkredit wird mit der Dokumentenbevorschussung ein Barkredit gewährt.
Akkreditiv, das zu Lasten eines Importeurs eröffnet wird.
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