Hypothekenvermittlung
1. Verfahren von Banken, die eigene Hypotheken nicht vergeben und sich daher im Hypothekarkreditgeschäft ihnen meist verbundener Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlicher Grundkreditanstalten bedienen. Ausser der eigentlichen Vermittlung, in deren Rahmen der vermittelte Kunde den entspr. Vertrag selbst unmittelbar mit dem Realkreditinstitut abschliesst, kooperieren auch Banken, die weder durch einen Verband noch durch Kapitalbeteiligungen verbunden sind, miteinander. Vertraglich wird dabei festgelegt, dass die vermittelnde Bank den Darlehensvertrag nach selbst vorzunehmender Kreditwürdigkeitsprüfung mit dem Kreditnehmer abschliesst entweder im eigenen Namen oder namens des Realkreditinstituts.
2. Durch Finanzmakler (Hypothekarkreditmakler) an Privatpersonen vermittelte Hypotheken bzw. Hypothekendarlehen. Bedeutet meist nicht gerechtfertigte Verteuerung des Hypothekarkredits.
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