Honorarverteilungsmaßstab (HVM)
In der Gesundheitswirtschaft:
ratio for distribution of remuneration
Wesentliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Verteilung der Gesamtvergütung auf die Vertragsärzte. Wie die Verteilung auf die einzelnen Arztgruppen und Versorgungsbereiche erfolgt, ergibt sich aus dem Honorarverteilungsmaßstab, der seit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) gemeinsam und einheitlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen vereinbart werden muss.
Im Sinne einer gerechten Honorarverteilung sind Art und Umfang der Leistungen der Vertragsärzte zugrunde zu legen. Auch ist die gleichmäßige Verteilung der Gesamtvergütung während des ganzen Jahres sicherzustellen. Dabei muss der HVM die vom Bewertungsausschuss bestimmten Kriterien zur Verteilung der Gesamtvergütung berücksichtigen.
Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) kann der Verteilungsmaßstab eine nach Versorgungsgraden unterschiedliche Verteilung vorsehen. Die Differenzierung soll durch Zu- bzw. Abschläge dem Abbau von Unterversorgung dienen. Um ausgewogene Verhandlungen zu den Honorarverteilungsverträgen zu ermöglichen, verpflichtet das GKV-WSG die KVen, den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen diefür die Vereinbarung des Verteilungsmaßstabes in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Daten nach Maßgabe der Vorgaben des Bewertungsausschusses unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Bewertungsausschuss entscheidet über Art und Umfang derDaten sowie das Verfahren der Datenübermittlungen.
§ 85 SGB V
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