Holding, Holdinggesellschaft
Eine Holdinggesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine in der Praxis etablierte Organisationsform der Muttergesellschaft von verbundenen Unternehmen und hält Kapitalbeteiligungen an mehreren rechtlich und organisatorisch selbstständigen Tochterunternehmen. Die beherrschten Gesellschaften bleiben formalrechtlich selbstständig, verlieren jedoch ihre wirtschaftliche Autonomie. Bei der Finanzholding liegt der Aufgabenbereich des Holding- Vorstands vor allem in der Planung, Steuerung und Kontrolle der Finanzgeschäfte. Werden auch noch Funktionen der strategischen Planung (z.B. die Festlegung der Produktionsschwerpunkte) und die Entwicklung auf der Entscheidungsebene auf den Holding- Vorstand übertragen, so handelt es sich um eine Management- Holding oder Dachgesellschaft. Eine solche Obergesellschaft nimmt selbst keine operativen Tätigkeiten wahr.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|