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Dachgesellschaft

Obergesellschaft im Konzern, Holding-Gesellschaft. Eine Unternehmung, die durch entsprechende Beteiligungen innerhalb eines Konzerns die Herrschaft über andere Unternehmen ausübt (überwiegend als AG oder GmbH), die also nicht selbst produziert, sondern Aktien bzw. Geschäftsanteile anderer Gesellschaften erwirbt, um sie zu kontrollieren oder zu verwalten. Die Einflussnahme der Dachgesellschaft auf die kapitalmäßig verbundenen Unternehmen kann von bloßer Kapitalanlage über Kontrolle bis zur völligen Beherrschung reichen. Rechtliche Selbstständigkeit der Tochterunternehmen bleibt bestehen. Oft wird durch die Dachgesellschaft ein Konzern begründet, wobei die Grenze zur Fusion fließend sein kann.



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