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gemischtes Unternehmen1. Nach KWG Unternehmen, das weder Finanzholdinggesellschaft noch Institut ist und mind. 1 Einlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen als Tochterunternehmen hat. Ist nicht in die gruppenbezogene Konsolidierung einzube-ziehen, muss aber über die finanzielle Lage seiner Tochterunternehmen, die Kreditinstitute sind, die BaFin unterrichten. 2. gemischte Unternehmensgruppe.
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Weitere Begriffe : JF | Führer, kosmopolitaner | Expertokratie | ||||||||||||||||||||||||||||
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