Geldwäsche, Identifizierung (in Verdachtsfällen)
Stellt ein Institut, Unternehmen oder eine Person Tatsachen fest, die darauf schliessen lassen, dass eine Finanztransaktion einer Geldwäsche oder der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung dient oder im Fall ihrer Durchführung dienen würde, besteht die Pflicht zur Identifizierung, auch, wenn die in Frage kommenden Beträge unterschritten werden. Vergehen gegen die Vorschriften sind mit Bussgeld bewehrte Ordnungswidrigkeiten.
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