Garantiezertifikat
Bestimmte Form des Zertifikats, die besonders konservativen Anlegern die Möglichkeit einer vergleichsweise sicheren Kapitalanlage bietet. Rechtlich betrachtet entsprechen Garantiezertifikate einer Inhaberschuldverschreibung. Ihre Laufzeit kann begrenzt oder unbegrenzt sein, mit einen mittel- bis langfristigen Analagehorizont. Meist sind Banken die Emittenten. Die Zertifikate können über die Börse gehandelt werden. Ihr Rückzahlungsbetrag ist von den Modalitäten und der Kursentwicklung des Basiswertes (z.B. Aktienkorb, Index) abhängig. Generell entstehen am Laufzeitende bzw. beim Verkauf des Garantiezertifikats nominell keine Verluste. Gleichzeitig bieten sie dem Anleger die Chance an den Gewinnen am Kapitalmarkt zu partizipieren. Eine Partizipationsrate begrenzt die Höhe der Gewinnbeteiligung. Bei einer Partizipationsrate von beispielsweise 50% wird dem Anleger eines Garantiezertifikats die Hälfte der Kurssteigerung als Rendite zugeschrieben.
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