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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Garantievertrag

Selbstständiger (abstrakter), im Gesetz nicht geregelter Vertrag, durch den sich eine Person zu Gunsten einer anderen verpflichtet, für den Erfolg eines Vorhabens einzustehen, vor allem das Risiko, das dem anderen daraus entsteht, zu übernehmen; es handelt sich also um einen möglichen künftigen, noch nicht entstandenen Schaden. Anders: Bürgschafts vertrag.



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