Fremdkassenausgleich
In der Gesundheitswirtschaft:
Der Fremdkassenausgleich ist ein interner Zahlungsausgleich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Nimmt ein Versicherter einen Vertragsarzt in Anspruch, dessen KV keine Vertragsbeziehungen zur Krankenkasse des Versicherten hat (Fremdarztfälle), werden diese Leistungen intern verrechnet. Für die im Rahmen des Fremdkassenausgleichs zu vergütenden Leistungen gelten einheitliche Punktwerte.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird der Fremdkassenausgleich ab 1. Januar 2009 neu geregelt. So muss die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Richtlinien sicherstellen, dass die KV, in deren Bezirk die Leistungen erbracht wurden (Leistungserbringer-KV), von der KV, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnort hat (Wohnort-KV), für die erbrachten Leistungen jeweils die entsprechenden Vergütungen der in der Leistungserbringer-KV geltenden Euro-Gebührenordnung erhält.
§ 75 SGB V
Wohnortprinzip
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