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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fremdleistungskosten

Entstehen einem Betrieb Kosten, die an andere Betriebe für deren Leistungen bezahlt werden müssen, fallen sie unter die Fremdleistungskosten. Hierzu zählen die Kosten für den
Transport, für Miete oder Pacht, Patent- und Lizenz- sowie Beratungskosten, Instandhaltungskosten etc..
Zumeist gelten diese Kosten als Gemeinkosten, in Sonderfällen sind sie Sonderkosten (Expresslieferungen, Überstunden um Fertigungszeit zu verkürzen...)



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Weitere Begriffe : Deckung von Schiffspfandbriefen | Spargiroverkehr, Sparkassengiroverkehr | Zahlungsverkehr zwischen Banken
 
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