Fehlbelegung
In der Gesundheitswirtschaft:
inappropriate in-patient care
Der Begriff Fehlbelegung bezeichnet stationäre Behandlungsfälle, die nicht (primäre Fehlbelegung) oder nicht mehr (sekundäre Fehlbelegung) der stationären Behandlung bedürfen. Fehlbelegung liegt z.B. vor, wenn die stationären Leistungen durch ambulante Leistungen ersetzt werden können,Patienten länger als notwendig stationär versorgt werden, z.B. auch aufgrund mangelnder pflegerischer Versorgung, oderPatienten in Krankenhäuser zu hoher Versorgungsstufen eingewiesen werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung stellt durch Stichprobenprüfungen sicher, dass keine Fälle ins Krankenhaus aufgenommen werden oder dort verbleiben, die keiner stationären Behandlung bedürfen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben 2004 gemeinsame Empfehlungen zum Prüfverfahren vereinbart, die soweit undsolange gelten, wie durch die Schlichtungsausschüsse auf Landesebene nichts Abweichendes vereinbart wird. Als Maßstab für Fehlbelegungsprüfungen haben sich die Partner auf die G-AEP-Kriterien verständigt, eine Weiterentwicklung des amerikanischen AEP (Appropriateness Evaluation Protocol).
§ 17 c KHG
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