Evidence Based Medicine
In der Gesundheitswirtschaft:
Evidenzbasierte Medizin. Zielt auf eine Behandlung von Patienten auf Basis der besten zur Verfügung stehenden und wissenschaftlich evaluierten medizinischen Erfahrung ab.
Der Gesetzgeber hat mit Einführung der Disease Management Programme in Deutschland auch gesetzlich die Forderung nach der Anwendung von evidenzbasierten Behandlungsmethoden für den Bereich der Behandlung chronischer Krankheiten zum Standard erhoben. Im Sozialgesetzbuch V heißt es dazu, dass DMP-Programme eine Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz ermöglichen sollen. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist dem Prinzip der Evidenzbasiertheit verpflichtet worden.
Heute werden insgesamt vier Stufen der Evidenz unterscheiden. Die höchste Evidenz wird dabei durch Metaanalysen auf der Basis methodisch hochwertiger randomisierter und kontrollierter Studien nachgewiesen, die niedrigste (vierte) Stufe der Evidenz dagegen durch Meinungen und Überzeugungen von allgemein anerkannten Fachleuten oder Expertenkomissionen bzw. durch beschreibende Studien.
Das Prinzip evidenzbasierter Medizin ist nicht unumstritten. So wird zum Beispiel darauf verwiesen, dass es nicht möglich sei, für neue Behandlungsmethoden bereits eine höhere Evidenzstufe nachzuweisen, weil randomisierte und kontrollierte Studien für solche Methoden noch gar nicht möglich seien. Damit berge das Prinzip der Evidenzbasiertheit die Gefahr, die Einführung von Innovationen in ein Gesundheitssystem zu behindern bzw. zu verzögern.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|