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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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DENIC

Internetadressen wie www.monatscd.de müssen verwaltet und zugewiesen werden. In Deutschland und für alle Internetadressen mit dem Länderkürzel .de ist die DENIC zuständig.

Internetadressen machen aus der numerischen Bezeichnung eines Computers im Internet einen leicht zu merkenden Namen. Eine Internetadresse besteht immer aus den Bestandteilen Subdomain.Domain.Top-level-Domain. Jedem Land ist eine Top-Level-Domain mit einem Länderkürzel zugewiesen, etwa ".de" für Deutschland, ".au" für Österreich und ".ch" für die Schweiz. Internetadressen müssen eindeutig sein, daher bedarf es einer Instanz, die die Vergabe der Domain-Namen regelt und dafür sorgt, dass die Domain-Name-Server (DNS) die alphanumerische Internetadresse auch der richtigen IP-Adresse zuordnen. Diese Stellen heißen "Network Information Center" (NIC). Zentrale Instanz ist das "Internet Network Information Center" InterNIC, autorisiert von der Internet-Verwaltung ICANN und durch Tradition. Mittlerweile stehen für die Top-Level-Domains *.org, *.com und *.net mehrere NICs in Konkurrenz zueinander, andere neue Top-Level-Domains werden exklusiv von einem Registrar vergeben. Letztendlich koordiniert ICANN den Betrieb der Domain-Name-Server.

In Deutschland koordiniert im Auftrag von InterNIC die DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG seit 1997. Ihre Aufgabe ist die Verwaltung der Internet-Adressen, d.h. die Vergabe der Domain-Namen. Sie betreibt dazu den Stamm-Domain-Name Server, der für die richtige Zuordnung der IP-Adressen zu den Namen sorgt. Dazu ist DENIC in der internationalen Koordination der Fortentwicklung des Internet tätig, stellt Datenbankdienste und Informationen zusammen, so z. B. die Domainzahlen. Genossenschaftsmitglieder und Träger von DENIC sind deutsche Internet-Service-Provider (ISP). Diese stellen für ihre Kunden Speicherplatz für das World-Wide-Web, Anbindungen an Server und E-Mail-Postfächer bereit. Die Registrierung einer Domain erfolgt normalerweise über die ISP\'s. Domains können seit dem Jahr 2000 auch direkt bei DENIC registriert werden, allerdings ist dies in der Regel teurer als bei einem Service-Provider und es werden kaum technische Möglichkeiten zur Verwaltung der Domain angeboten.

Freie Domainnamen werden nach Reihenfolge des Eingangs einer Anmeldung zugeteilt. Dabei prüft DENIC nicht, ob ein Domain-Name auch juristisch dem Antragssteller zuzuordnen ist. Eine Kontrolle auf Verstöße gegen das Marken- und Namensrecht findet nicht statt. Deutsche Domains können bestehen ausschließlich aus den Ziffern 0-9, den Buchstaben des Alphabets ohne deutsche Umlaute und als einziges Sonderzeichen dem Bindestrich. Der Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten, Bindestriche am Anfang und Ende sind nicht zulässig, auch dürfen an Stelle drei und vier keine zwei Bindestriche aufeinander folgen. Erlaubt sind zwischen drei und 63 Zeichen, nicht registriert werden amtliche Autokennzeichen und die Bezeichnungen bestehender oder geplanter anderer Top-Level-Domains.

Wichtigste Datenbank-Funktion ist die Auskunft über Domain-Inhaber. Die so genannte "Whois"-Abfrage www.denic.de/de/whois/index.jsp zeigt online, auf wessen Name eine Domain registriert ist, zusammen mit der Adresse. Außerdem findet sich hier die Auskunft über den technischen Betreiber, so dass bei Kommunikationsproblemen schnell der richtige Ansprechpartner identifiziert werden kann.



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