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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Datenbank

ist die zentrale Speicherung von Datenbeständen. Durch die Einrichtung eines Zugriffssystems mittels -EDV ist die Datenbank einem größeren Benutzerkreis zugänglich; durch beliebige Verkettungsmöglichkeiten für Daten ist Mehrfachspeicherung nicht nötig. Siehe auch Computer. 1

Datenschutz.1Datenschutz ist das gesetzlich verankerte (Bundes-DatenschutzG) Prinzip des Schutzes personenbezogener Daten (Einkommen, Krankheiten, Vorstrafen u.a.). Solche Daten gehören zur geschützten Privatsphäre einer Person und dürfen nicht unbefugt eingesehen, verändert, verwertet oder weitergegeben werden. Der Betroffene hat ein Recht auf Auskunft (kostenlos!) und kann bei falschen gespeicherten Daten Löschung, Sperrung oder Berichtigung verlangen. Die Einhaltung der Gesetzesvorschriften wird durch Datenschutzbeauftragte überwacht. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz führt u.a. das Datenschutzregister, in dem Behörden und Unternehmen ihre personenbezogenen Dateien registrieren müssen. Daneben gibt es Landesbeauftragte für den Datenschutz: Sie sind Anlaufstellen für Personen, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Darüber hinaus sind in Unternehmen Datenschutzbeauftragte zu ernennen, wenn personenbezogene Daten automatisch verarbeitet werden und damit fünf Personen ständig beschäftigt sind (bei manueller Verarbeitung 20 Personen).



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