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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bankbilanz, Bewertung zu Marktwerten nach IFRS

Grundprinzip: Marktwertbedingte Bewertungsänderungen sollten ohne substanzielle Auswirkungen bleiben. Die Marktwertmethode nach IFRS findet insb. auf alle Finanzinstrumente des Anlage- und Handelsbuchs Anwendung, mit Ausnahme von selbstbegründeten Krediten und Refinanzierungsverbindlichkeiten des Anlagebuchs, die zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten sind. Diese Bilanzierung zum Fairvalue bleibt grunds. nicht ohne Auswirkungen auf das bilanziell zu zeigende Eigenkapital, wobei sich Wertschwankungen in der Erfolgsrechnung und/oder im Kapital niederschlagen. Das Wahlrecht nach IFRS, solche Neubewertungsbeträge auf Finanzinstrumente, die zur Veräusserung verfügbar sind (Wertpapiere der Liquiditätsreserve/available for sale) entweder erfolgswirksam über die GuV-Rechnung oder erfolgsneutral direkt in das Eigenkapital zu steuern, darf wegen des gleichen wirtschaftlichen Hintergrunds einer Neubewertungsreserve letztlich aber nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung beim bankenaufsicht-lichen Eigenkapital führen. I. Hinbl. a. die traditionelle Bedeutung der Erhaltung des Eigenkapitals, die nicht in Frage steht, müssen marktwertbedingte Bewertungsänderungen ohne substanzielle Auswirkungen auf das Eigenkapital bleiben. Solange die Zahlungs- und Ausschüttungsfunktion an den Einzelabschluss und nicht an den Konzernabschluss geknüpft sind und der Einzelabschluss nicht nach IFRS aufgestellt wird, ist dies gewährleistet.



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