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Badwill

Ein negativer Firmenwert wird als Badwill bezeichnet. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Ertragswert abzüglich des Substanzwertes eines Unternehmens. Der Substanzwert weicht von den Buchwerten ab, da auch Stille Reserven berücksichtigt werden. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses kann beim Abzug des anteiligen Eigenkapitals (einschließlich der stillen Reserven) vom Beteiligungsbuchwert eine negative Restgröße verbleiben. Dieser Betrag wird, wenn er negativ ist, als Badwill bezeichnet. Siehe auch: Goodwill.



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