Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Auffanggesellschaft

Ein zahlungsunfähiges oder überschuldetes Unternehmen kann die Forderungen der Gläubiger nicht mehr bedienen. Darum wird der Zusammenbruch des Unternehmens oft durch eine Auffanggesellschaft hinausgezögert. Mit den Erträgen, die sie erwirtschaftet, können Altschulden beglichen werden. Im besten Fall kann der Schuldner so später wieder Inhaber der neuen Firma werden.

Der Antrag auf Insolvenz bedeutete früher für viele Unternehmen das Aus. Heute wollen Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des schuldnerischen Unternehmens so lange wie möglich aufrecht erhalten - zumindest, wenn es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten noch Sinn macht. Ziel des Ganzen ist es, die Insolvenzmasse zu mehren und wenigstens einige Arbeitsplätze zu erhalten.

Schuldner und Gläubiger gründen gemeinsam die Auffanggesellschaft. So können noch ausstehende Aufträge bearbeitet werden und es fließt Geld in die Insolvenzmasse. Das sichert auch Arbeitsplätze. Um eine Auffanggesellschaft zu gründen, muss dem Unternehmen aber zunächst neues Kapital zugeführt werden. Das ist Aufgabe der Gläubiger.

Vorteil für Arbeitnehmer

Auffanggesellschaften werden meistens von den Belegschaften oder Gewerkschaften initiiert. Als GmbH oder Verein kann die Gesellschaft betroffene Arbeitnehmer ohne Zeitdruck für eine neue Beschäftigung weiterbilden, umschulen oder mit Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen eine Übergangslösung bieten. Arbeitnehmer werden so vor dem Herausfallen aus dem Arbeitsalltag bewahrt. Das erleichtert oft die Vermittlung an einen neuen Arbeitgeber. Für einige Arbeitnehmer ist die Auffanggesellschaft auch nur noch die letzte Station bis zur Rente. Hinzu kommen häufig Sozialplan-Mittel und kommunale Sozialhilfe-Gelder, die die Arbeitnehmer finanziell unterstützen.

Wird gebildet im Zusammenhang mit der Sanierung von Unternehmen. Tritt die Nachfolge einer sanierungsbedürftigen Unternehmung an, indem sie deren Vermögens- und Schuldenteile übernimmt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Aufbewahrungsschein
 
Auffälligkeit
 
Weitere Begriffe : Liquidität und Fristentranformation | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | Beleihungsauslauf
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.