Asset Deal
Der Asset Deal ist eine Unterart des Unternehmenskaufs. Der Kauf des Unternehmens vollzieht sich dabei durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (Assets). Die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, also Grundstücke, Gebäude, Maschinen etc. werden im Rahmen der Singularsukzession und einzelne Verbindlichkeiten einzeln übertragen. Die Übertragung der Assets bzw. Rechte geschieht an einem vertraglich vereinbarten Stichtag. Dies erfolgt durch Einigung und Übergabe und bei Grundstücken durch notarielle Auflassung und Eintragung in das Grundbuch. Bei der vollständigen bzw. überwiegenden Übernahme der Assets eines Unternehmens kann dies einen so genannten Kontrollerwerb im Sinne des Kartellrechts (Fusionskontrolle) darstellen und deshalb besteht unter Umständen eine Genehmigungspflicht.
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