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AR-DRG

In der Gesundheitswirtschaft: Abkürzung für „Australian Refined Diagnosis Related Groups“. Dabei handelt es sich um die 2. Version des australischen DRG-Systems, auf dem das deutsche Fallpauschalensystem G-DRG aufgebaut wurde. AR-DRG werden in Australien seit 1999 genutzt und sind eine Weiterentwicklung der Australian National DRG (ANDRG). Die „verfeinerten“ (Refined) Gruppen zeichnen sich insbesondere durch eine übersichtliche Struktur aus. Im Normalfall wird die Zuordnung eines Falles zu einer AR-Fallgruppe über Hauptdiagnose, Nebendiagnosen und die jeweils durchgeführten Prozeduren vorgenommen. Das AR-DRG-System 4.1, auf dem die deutsche DRG-Entwicklung aufsetzte, besitzt ein vierstelliges, alphanumerisches Kodesystem und hat 661 Fallgruppen (DRGs), die sich durch eine Aufteilung mit bis zu fünf Schweregraden aus insgesamt 409 Basis-DRGs ergeben. Diese wiederum sind insgesamt 23 meist organbezogenen diagnostischen Hauptgruppen (MDC/Major Diagnostic Categories) zugeordnet. Das AR-DRG-System wurde von der deutschen Selbstverwaltung (Spitzenverbände der Krankenkassen sowie Deutsche Krankenhausgesellschaft) auf der Grundlage der Vorgaben des Gesetzgebers für ein deutsches DRG-System ausgewählt. Zu den Vorgaben des Gesetzgebers gehörte unter anderem, dass das auszuwählende pauschalierende Entgeltsystem bereits international eingesetzt werden sollte. Der Vertrag über die Nutzung des australischen DRG-Systems für die Entwicklung des deutschen G-DRG-Systems wurde Ende 2000 zwischen Deutschland und Australien abgeschlossen.



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