Nebendiagnose
In der Gesundheitswirtschaft:
Zusammen mit der Hauptdiagnose sowie den Prozeduren und eventuellen Operationen gemäß Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) für die Verschlüsselung von Falldaten im DRG-basierten Patientenklassifikationssystem bzw. Vergütungssystem nach Fallpauschalen wichtig.
Die Nebendiagnose ist nach den für das deutsche G-DRG-System existierenden Kodierrichtlinien definiert als:
Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.
Gemäß Kodierrichtlinien müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass entweder therapeutische oder diagnostische Maßnahmen oder aber ein erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand gegenüber einer Erkrankung ausschließlich gemäß Hauptdiagnose erforderlich ist.
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