Anrechnung von Bilanzaktiva auf das haftende Eigenkapital
Als Bilanzaktiva sind auf das haftende Eigenkapital anzurechnen: 1. Guthaben bei Zentralnoten-banken und Postgiroämtern; 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralbanken zugelassen sind; 3. im Einzug befindliche Werte, für die entspr. Zahlungen bereits bevorschusst wurden; 4. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschl. Warenforderungen von Kreditinstituten mit Warengeschäft); 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere; 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere; 7. Warenbestand, soweit dieser bei der Ermittlung und Anrechnung der Rohwarenposition nicht berücksichtigt wird; 8. Beteiligungen; 9. Anteile an verbundenen Unternehmen; 10. Sachanlagen; 11. Gegenstände, über die als Leasinggeber Leasingverträge abgeschlossen worden sind, unabhängig von ihrem Bilanzausweis; 12. Sonstige Vermögensgegenstände; 13. Rechnungsabgrenzungsposten.
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