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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Anleiheemissionsgeschäft, internationales

Wichtiges Bankgeschäft. Im Anschluss an die Mandatierung des Leadmanagers durch den Emittenten werden am An-nouncementday Presseerklärungen zu der geplanten Emission, Einladungen an die Comanager sowie zeitgleich an Underwriter und potenzielle Mitglieder der Selling-group versandt. Die Comanager rechnen hier zur Führungsgruppe. Durch Primeunderwriting verpflichten sie sich, Wertpapiere max. bis zur Höhe des eingegangenen Commitment zu übernehmen. Daneben gehen sie oft die Verpflichtung ein, den Kurs der Effekten in der Stabilisierungsperiode (Stabilisationperiod) zu stützen. Dabei sind sie dem Leadmanager aber nicht gleichgeordnet; sie übernehmen nur höhere Commitments als die Underwriter. Die zu übernehmenden Aufgaben und ihre Bedeutung für das einzelne Konsortialgeschäft sind grunds. Verhandlungsangelegenheit zwischen Comanager und Leadmanager, somit weitgehend frei gestaltbar. Die Underwriter gehen ein Subunderwriting-Commitment ein, das das Primeunderwriting-Commitment der Führungsbanken in dem Umfang reduziert, in dem sie sich verpflichten. Die Mitglieder der Verkaufsgruppe übernehmen keine Underwritingverpflichtung. Sie fungieren nur als Distributor. Meist sind die Banken, die ein Comanagement übernehmen möchten, gehalten, spätest. am Tag nach der Ankündigung der Emission bzw. der Einladung ihre Bereitschaft zur Teilnahme zu erklären. Gerade im presti- geträchrigen Konsorrialgeschäft kann die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme bestimmter Banken an exponierter Stelle eine Signalwirkung auf die Bereitschaft nachgeordneter Banken haben, ihrerseits Underwritingverpflichtungen einzugehen. Während der Offeringperiod werden oft verkaufsfördernde Massnahmen initiiert, um sowohl potenziellen Underwritern als auch Kapitalanlegern Gelegenheit zu heben, zusätzliche Informationen über die spezielle Emission und/oder den Emittenten zu erhalten. Bis zum Ende dieses Zeitraumes haben die Underwriter und die reinen Distributeure ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Emission zu erklären. In dieser Zeit nennen die Mitglieder der Verkaufsgruppe Indikationen, d. h. die Quoten, die ihrer Ansicht nach von ihnen platzierbar sind. Mit der Festlegung der Konditionen am Pricingday - im Fall des Openpricing - wird auch die Unterzeichnung eines Purchaseagreement zwischen Emittent und der Führungsgruppe, die meist vom Leadmanager vertreten wird, vorgenommen. Den Underwritern werden die vereinbarten Konditionen mitgeteilt. Am nachfolgenden Offering-day werden den Sellinggroupinstituten - zu denen i. d. R. auch die Mitglieder des Underwritingkonsortiums zählen - Quoten zugeteilt. Die Distributeure beginnen nun ihrerseits mit dem Verkauf an Kapitalanleger. Am Closingday, der das Ende dieser Verkaufsphase markiert, entrichten die in den Verkauf eingeschalteten Banken den Emissionspreis für die von ihnen verkauften Quoten und erhalten eine Verkaufsvergütung (Sellingconcession). Von besonderer Bedeutung im Zeitraum zwischen Formierung des Konsortiums und Closingday ist die Aufrechterhaltung der Konsortialdisziplin. Insb. muss vermieden werden, dass Banken, die offensichtlich nicht über ausreichende Platzierungskraft verfügen, erhaltene oder die von ihnen erwarteten Zuteilungen zu Preisen veräussern, die stärker unter dem festgelegten Emissionskurs liegen. Um Derartiges zu vermeiden, was für Verkauf der Effekten und Entwicklung des Sekundärmarktkurses negative Auswirkungen haben und damit auch Gefährdung des Emissionskredits des Emittenten und des Standing des Leadmanager beinhalten kann, stehen dem Konsortialführer 2 Verfahren zur Verfügung: 1. Verwendung eines Kontroll-nummernsystems: Sollte der Leadmanager innerhalb einer festgelegten Frist mit Kontrollnummern versehene Anteile am Markt zu Preisen erwerben, die deutlich unter dem Emissionskurs liegen, sind die Banken, denen diese Stücke ursprünglich zugeteilt wurden, zur Rückerstattung der Sellingconcession verpflichtet. Die betr. Institute gehen auch das Risiko künftiger Nichtberücksichtigung bei Emissionen ein, die von dem betr. Leadmanager geführt werden. 2. Stabilisierungsmassnahmen durch den Leadmanager im Greymarket. Zuteilungen können in folgenden Verhältnissen zum Emissionsvolumen stehen: a) Die Summe der Zuteilungen (Allotments) entspricht dem gesamten Emissionsbetrag. Hier sind keine gezielten Beeinflussungen des Kurses im Greymarket erforderlich, b) Die Gesamtzuteilungen sind geringer als das Gesamtvolumen der Emission (Underallotment). Hier wird den Banken des Begebungskonsortiums eine niedrigere Quote zugeteilt, als sie erwartet und evtl. bereits veräussert haben. Diese Leerverkäufer sind gezwungen, sich im Greymarket mit den entspr. Stücken einzudecken, die der Leadmanager -möglichst zu steigenden Kursen - aus den zurückbehaltenen Anteilen liefert, c) Die gesamte Zuteilung ist grösser als das Emissionsvolumen (Overallotment). Dies bedeutet im Grunde, dass der Leadmanager seinerseits Leerverkäufe tätigt, die er später eindecken muss.



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