Aktionärspflichten
Hauptverpflichtung der Aktionäre ist die Leistung der Einlage auf das Grundkapital. Deren Höhe ist begrenzt durch den Ausgabebetrag der Aktien, d.h. den Nennbetrag bzw. diesen plus Agio. Eine Nachschusspflicht existiert nicht. Nebenverpflichtungen der Aktionäre sind möglich, wenn die Übertragung der Aktien an die Zustimmung der AG gebunden ist. In diesem Fall kann die Satzung den Aktionären auferlegen, neben den Einlagen auf das Grundkapital auch wiederkehrende, nicht in Geld bestehende Leistungen zu erbringen. Verpflichtung und Umfang der Leistungen müssen in den Aktienurkunden oder Zwischenscheinen genannt werden. Die Satzung kann Vertragsstrafen für den Fall vorsehen, dass die Nebenleistung nicht erbracht wird.
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