Zwischenabschluss-Eigenmittelberechnung
E r-stellt ein Institut Zwischenabschlüsse, die den für den Jahresabschluss geltenden Anforderungen entspr., gilt für die Bemessung der Eigenmittel der Zwischenabschluss als Jahresabschluss, wobei Zwischengewinne dem Kernkapital zugerechnet werden, soweit sie nicht für vorauss. Gewinnausschüttungen oder Steueraufwendungen gebunden sind. Verluste, die sich aus Zwischenabschlüssen ergeben, sind vom Kernkapital zu subtrahieren. Ein Institut, das Zwischengewinne dem Kernkapital zurechnet, muss Zwischenabschlüsse mind. 5 Jahre hintereinander erstellen. Gibt ein Institut das Verfahren auf, Zwischenabschlüsse zu erstellen, dürfen Zwischengewinne dem Kernkapital frühest, wieder nach 5 Jahren zugerechnet werden. Das Institut hat den Zwischenabschluss BaFin und Bundesbank jeweils unvzgl. einzureichen. Der Abschlussprüfer hat den Bericht über die Prüfung des Zwischenabschlusses (Zwischenprüfungsbericht) unvzgl. nach Beendigung der Prüfung BaFin und Bundesbank einzureichen. Ein im Zug einer Verschmelzung erstellter unterjähriger Jahresabschluss gilt nicht als Zwischenabschluss.
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