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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zwischengewinn

Die einem Inhaber eines Anteilscheins eines Investmentfonds bis zur Fälligkeit einer weiteren Ertragsausschüttung zeitanteilig zustehenden laufenden Zinserträge, die als solche der Zinsabschlagsteuer und der Einkommensteuer unterliegen.



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